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   BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03   

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https://dejure.org/2005,9040
BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03 (https://dejure.org/2005,9040)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - VI ZR 195/03 (https://dejure.org/2005,9040)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 195/03 (https://dejure.org/2005,9040)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Sturzes; Beurteilung von Haftung und Mitverschulden; Bedecken eines Lochs in einem Boden mit schwarzer Folie

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 254; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Beklagten hafteten als Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesamtschuldner, und zwar der Beklagte zu 1, weil er die gefährliche Unfallstelle ohne Sicherungsmaßnahmen oder Warnungen für das in den Laborräumen arbeitende Personal verlassen habe, und der Beklagte zu 2, weil er als Gesellschafter für die analog § 31 BGB begründete Haftung der Gesellschaft für das Handeln des Beklagten zu 1 persönlich einzustehen habe (vgl. BGHZ 154, 88, 93 ff.), ist vom rechtlichen Ansatz her nicht zu beanstanden.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    Besteht die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, ist der Erlass eines Teilurteils gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen unzulässig (Senatsurteil vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03 - VersR 2004, 645, 646).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    Indessen trägt grundsätzlich der Schädiger für die Anwendungsvoraussetzungen des § 254 BGB die Beweislast (vgl. Senatsurteile vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438 und vom 29. September 1998 - VI ZR 296/97 - VersR 1998, 1428).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    a) Findet gegen ein Berufungsurteil die Nichtzulassungsbeschwerde statt, muss auch nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aus dem Urteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand das Gericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (Senatsurteil BGHZ 156, 216 ff.; st. Rspr., vgl. auch BGHZ 156, 97 ff. und BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - XII ZR 303/02 - zur Veröffentlichung bestimmt - beide teilweise noch zum alten Recht; ferner allgemein BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 5/03 - NJW-RR 2004, 573 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    a) Findet gegen ein Berufungsurteil die Nichtzulassungsbeschwerde statt, muss auch nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aus dem Urteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand das Gericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (Senatsurteil BGHZ 156, 216 ff.; st. Rspr., vgl. auch BGHZ 156, 97 ff. und BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - XII ZR 303/02 - zur Veröffentlichung bestimmt - beide teilweise noch zum alten Recht; ferner allgemein BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 5/03 - NJW-RR 2004, 573 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 296/97

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Verlust der Arbeitsstelle

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    Indessen trägt grundsätzlich der Schädiger für die Anwendungsvoraussetzungen des § 254 BGB die Beweislast (vgl. Senatsurteile vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438 und vom 29. September 1998 - VI ZR 296/97 - VersR 1998, 1428).
  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand eines Berufungsurteils nach Zulassung der

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    a) Findet gegen ein Berufungsurteil die Nichtzulassungsbeschwerde statt, muss auch nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aus dem Urteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand das Gericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (Senatsurteil BGHZ 156, 216 ff.; st. Rspr., vgl. auch BGHZ 156, 97 ff. und BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - XII ZR 303/02 - zur Veröffentlichung bestimmt - beide teilweise noch zum alten Recht; ferner allgemein BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 5/03 - NJW-RR 2004, 573 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 5/03

    Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    a) Findet gegen ein Berufungsurteil die Nichtzulassungsbeschwerde statt, muss auch nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aus dem Urteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand das Gericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (Senatsurteil BGHZ 156, 216 ff.; st. Rspr., vgl. auch BGHZ 156, 97 ff. und BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - XII ZR 303/02 - zur Veröffentlichung bestimmt - beide teilweise noch zum alten Recht; ferner allgemein BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 5/03 - NJW-RR 2004, 573 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 246/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - VI ZR 195/03
    Durch ein weiteres Grund- und Schlussurteil vom 11. Juli 2003 hat es hinsichtlich des Beklagten zu 2 ebenso geurteilt und die Sache insgesamt an das Landgericht zurückverwiesen (VI ZR 246/03).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10

    Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs

    Sie ist auch auslegungsfähig, denn wie stets kann ein Feststellungsantrag ausgelegt werden (BGH, Urteil vom 5. März 1985 - VI ZR 195/03, NJW 1985, 2022, unter II 1 a, zum Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht für "jeden weiteren Schaden").
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 246/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess

    Das Berufungsgericht hat der Klage gegen den Beklagten zu 1 durch Teil-, Grund- und Teilschlussurteil vom 3. Juni 2003 teilweise stattgegeben, nämlich dem Grunde nach zu einem Viertel, und insoweit die begehrte Feststellung getroffen (VI ZR 195/03).
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